Körpernahe Dienstleistungen dürfen ohne medizinische oder pflegerische Indikation nur an folgende Personen erbracht werden: *„2-G-Regel“: genesene oder geimpfte Patient/innen.
Diese Personen müssen asymptomatisch sein – dürfen also keine coronaatypischen Symptome aufweisen.
Da ich Staatl. gepr. Masseur und med. Bademeister bin gelten diese Bestimmungen für mich.
Nur Physiotherapeuten und Masseure und med. Bademeister dürfen Medizinische Heilbehandlungen auch ohne Ärztliche Verordnung durchführen. Sie nehmen diese Heilbehandlung auch im Büro bei mir Privat in Anspruch.